Licht gehört zu den Emissionen und Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Auf der Grundlage von lichttechnischen Messungen und Berechnungen gemäß aktuell gültiger Vorschriften und Normen kann die Störwirkung von Lichtimmissionen beurteilt werden.
Die Beurteilung kann mehrere Bereiche umfassen:
Aufhellung von Wohnräumen;
Blendung von Anwohnern und Fahrzeugführern (z.B. Kraftfahrer, Zugführer oder Pilot);
Aufhellung des Himmels;
Beeinträchtigungen von Flora und Fauna.
Das kann ich für Sie tun:
Ich habe einschlägige Erfahrungen mit derartigen Beurteilungen und Zugriff auf die erforderliche Rechen- und Messtechnik.
Auf Basis meiner lichttechnischen Gutachten können Sie die Lästigkeitswirkung belastbar einschätzen und damit die richtigen Entscheidungen treffen.