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Lichtimmissionsgutachten

Licht gehört zu den Emissionen und Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Auf der Grundlage von lichttechnischen Messungen und Berechnungen gemäß aktuell gültiger Vorschriften und Normen kann die Störwirkung von Lichtimmissionen beurteilt werden.

Die Beurteilung kann mehrere Bereiche umfassen:

  • Aufhellung von Wohnräumen;

  • Blendung von Anwohnern und Fahrzeugführern (z.B. Kraftfahrer, Zugführer oder Pilot);

  • Aufhellung des Himmels;

  • Beeinträchtigungen von Flora und Fauna.

Das kann ich für Sie tun:

Ich habe einschlägige Erfahrungen mit derartigen Beurteilungen und Zugriff auf die erforderliche Rechen- und Messtechnik.

Auf Basis meiner lichttechnischen Gutachten können Sie die Lästigkeitswirkung belastbar einschätzen und damit die richtigen Entscheidungen treffen.